| Home | Inhalt || Conne Island | CEE IEH | Radio Island |
« »

Roswitha Scholz
Homo Sacer und „Die Zigeuner“
Antiziganismus – Überlegungen zu einer wesentlichen und deshalb „vergessenen“ Variante des modernen Rassismus (1)

1. Einleitung: Antiziganismus – der „vergessene“ Rassismus

Die Beschäftigung mit dem Antiziganismus, d.h. dem spezifischen Rassismus gegenüber Sinti und Roma, ist auch innerhalb der Linken marginal. Manche wissen gar nicht, was „Antiziganismus“ überhaupt meint. Wolfgang Wippermann schreibt hierzu: „Mein Berufsstand, Professoren und Historiker, haben sich mit den Sinti und Roma nicht beschäftigt, weil es als unfein galt und immer noch gilt. Auch die kritische Intelligenz hat versagt, weil sie die Auseinandersetzung mit diesem Aspekt deutscher Geschichte viel zu lange versäumt hat. Das gilt auch für linke Gruppen, denen das Schicksal der Sinti und Roma bis heute nicht sehr interessant erscheint“ (Wippermann, 1999, S. 106). Und es gilt leider genauso für wertkritische Kontexte. Als wäre die moderne Konstruktion des „Zigeuners“ als arbeitsscheu, sinnlich, „wild and free“ nicht gerade für eine wert- und arbeitskritische Position von Interesse. Vergessen wird, dass die eigenen verdrängten Bedürfnisse keineswegs bloß auf „Exoten“ projiziert wurden, „Schwarze“ und „Wilde“ irgendwo in Afrika oder in der Karibik, sondern „sie“ sind schon seit Jahrhunderten in nächster Nähe, sozusagen mitten unter uns: die „Zigeuner“, als fester Bestandteil der modern-westlichen Kultur selbst.

2. Moderne und Antiziganismus

„Zigeuner“ treten in Mitteleuropa zu Beginn des 15. Jahrhundert erstmals in Erscheinung. Ein paar Jahrzehnte lang waren sie als bettelnde und umherziehende Pilger weithin akzeptiert. Gelegentlich wird deshalb im Hinblick auf das 15. Jahrhundert geradezu vom „Goldenen Zeitalter“ der „Zigeuner“ gesprochen. Erst an der Wende zur Neuzeit werden sie per Edikt verfolgt und vertrieben. Der Feudalismus ist in die Krise geraten, alte Gewissheiten und Bindungen lösen sich auf. Das Weltbild ändert sich von Grund auf. Seuchen und Kriege erzeugen Angst und Schrecken. Wulf D. Hund bringt die Voraussetzungen für die Herausbildung des Zigeunerstereotyps treffend auf den Punkt. Durch ökonomische und soziale Prozesse wurden viele freigesetzt und waren zur Vagabondage und zum Betteln verurteilt: „Das Zigeunerstereotyp erhält seine spezifische Färbung dadurch, dass seine Entwicklung mit der Durchsetzung territorialstaatlicher Verhältnisse und kapitalistischer Wirtschaftsgesinnung in Mitteleuropa zusammenfällt. Die vagierenden Teile der Bevölkerung gelten als politisch unkontrollierbar und ökonomisch unproduktiv. Sie werden deshalb mit hoheitlicher Unterdrückung und Verfolgung überzogen. Die von Karl Marx so genannte doppelte Freiheit der Lohnarbeiter ist trotzdem wenig attraktiv. Sie besteht darin, gleichzeitig rechtlich frei und sozial mittellos zu sein, das heißt, keinen feudalen Abhängigkeitsverhältnissen mehr zu unterliegen und, frei von jeglichem Besitz, gezwungen zu sein, die Arbeitskraft zu verkaufen. Unter diesen Bedingungen reicht es, wenn denen, die sich in die neuen Bedingungen nicht fügen dürfen, können und wollen, zugeschrieben wird, sich nicht unter Entbehrungen und Entsagungen den Zumutungen der Lohnarbeit zu unterwerfen, damit um ihre Lebensweise eine Aura von Widerständigkeit entstehen kann. Soziale und romantische Dimension des Zigeunerstereotyps sind deswegen eng verzahnt. Gleichzeitig verleiht ihnen das ideologische Gewicht des neuzeitlichen Arbeitsverständnisses mit der Gegenüberstellung von Arbeit und Müßiggang eine enorme Dynamik“ (Hund, 2000, S. 20f.).
Dabei war das Bild des „Zigeuners“ zunächst bis in die Ära der Aufklärung nicht eindeutig rassistisch bestimmt. Die Auffassung war durchaus gängig, dass „Zigeuner“ „ein zusammen gelaufenes böses Gesindel (seien), so nicht Lust zu arbeiten hat, sondern von Müßiggang, Stehlen, Huren, Fressen, Sauffen, Spielen u.s.w. Profession machen will, (...) ihre fremde Erscheinung (dürfe) nicht ernst genommen werden (...), denn ihre Sprache hätten sie verabredet, um ‚communicieren (zu) können', ohne dass ‚andere Leute sie (...) verstehen' und ihre Hautfarbe hätten sie einfach ‚durch allerhand Schmierereyen' künstlich erzeugt“ (Zedler, 1749, zit. n. Hund, 2000, S. 15).
Dieses Stereotyp zeigt dennoch schon vor dem Aufkommen eines „wissenschaftlichen“ Rassebegriffs in der Aufklärung Momente rassistischer Auffassungen: „Es betreibt die Herstellung und kategoriale Fixierung einer wesensmäßigen Differenz zwischen Menschen. Dabei bedient es sich der polarisierenden Rhetorik der Ausgrenzung, die Gemeinsamkeit (Vaterland, Gemeinwesen) nicht zuletzt dadurch herzustellen oder zu festigen sucht, dass sie ein negatives Bild derer erzeugt, die zu ihr nicht fähig sein sollen oder sie gar gefährden. Bei der Stigmatisierung bedient sie sich einer Kombination moralischer (faul) und ästhetischer (schwarz und hässlich) Argumente und versucht so, ein angeblich kulturelles Defizit mit einem visuellen Indikator zu verbinden. Und sie verschiebt die Kausalität des Andersseins aus dem Bereich äußerer Ursachen (Vertreibung, Enteignung, Not) in den des Wesens (Müßiggang als Beruf)“ (Hund, 1996, S. 25f.). Für eine prärassistische Variante der Zigeunerfeindlichkeit spricht auch, dass man sie, im Gegensatz zum müßiggängerischen Vaganten oder Bettler, ob ihrer dunkleren Hautfarbe mit dem Teufel im Bunde wähnte und von daher ihre heidnischen, magischen Fähigkeiten erklärte, obwohl das Gros von ihnen katholisch war.
Anfang des 18. Jahrhunderts wurden die „Zigeuner“ in vielen deutschen Kleinstaaten dann für vogelfrei erklärt. Und es trat sogar eine Verschärfung ein: Jeder männliche Zigeuner über 18 Jahre sollte an den Galgen gebracht werden, egal, ob ihm ein Verbrechen nachgewiesen werden konnte oder nicht. Absicht war die Ausrottung. Vorher waren die „Vogelfrei-Erklärungen“ von der Bevölkerung und selbst der Polizei nicht unbedingt ernst genommen worden; nun sollten sie durch Androhung drakonischer Strafen seitens der Obrigkeit durchgesetzt werden. Dieses Nichternstnehmen in der Bevölkerung wird in der einschlägigen Fachliteratur mit dem Unterhaltungsbedürfnis, mit den notwendigen ökonomischen Funktionen, die „Zigeuner“ in den agrarischen Gesellschaften ausübten, und schließlich mit der Angst vor ihren magischen Fähigkeiten spekulativ begründet.

Im 18. Jahrhundert trat Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann als „Zigeunerforscher“ und „Zigeunerexperte“ auf den Plan. Vor dem Hintergrund zeitgenössischer Umwelttheorien fordert er, dass „jeder Zigeuner ein Vaterland erkennen und gezwungen seyn (...wird), sich von seiner Hände Arbeit zu nähren“ (Grellmann, 1783, zit. n. Hund, 1996, S. 26.). Zu dieser Zeit wurde der moderne Nationalstaat auf den Weg gebracht. Dementsprechend gab es (wenngleich nur wenige) Umerziehungsprojekte, deren bekanntestes von Maria Theresia und Joseph II ausging. „Zigeuner“ sollten sesshaft gemacht werden und einer regelmäßigen Beschäftigung nachgehen; das Romanes (die Sprache von Sinti und Roma) wurde verboten, Heiraten unter „Zigeunern“ untersagt, die Kinder sollten den Eltern ab dem 4. Lebensjahr abgenommen und in die umliegenden Ortschaften verteilt werden. Zigeuner sollten nun „Neu-Ungarn“ heißen. Derartigen Projekten war allerdings nur wenig Erfolg beschieden (Gronemeyer, 1988a, S. 66 ff.).
Von diesem Zeitpunkt an erfolgt die Ethnisierung des Stereotyps; „Zigeuner“ werden nun zu einer primitiven Rasse gemacht. Da sie aus Indien kommen, wird vermutet, dass sie von den Parias abstammen. Dabei hält der polizeiliche Sprachgebrauch, ungeachtet der („wissenschaftlichen“) Ethnisierung, bis ins 20. Jahrhundert an der „Asozialität“ des „Zigeuners“ fest. Entscheidend ist dabei die Auffassung, dass „Zigeuner“ ohnehin nicht mehr „reinrassig“ seien. „Zigeuner“ seien deshalb alle Landfahrer ohne festen Wohnsitz, die einer gauklerischen oder schaustellerischen Tätigkeit nachgehen bzw. überhaupt ohne Beruf sind – so sinngemäß eine „Denkschrift über die Bekämpfung des Zigeunerunwesens“ von 1911 (vgl. Hund, 1996, S. 32).
Dabei gab es „wissenschaftliche“ Annahmen wie die von Robert Ritter, der sich im Nationalsozialismus als „Zigeunerexperte“ hervorgetan hat. Dessen Ausgangspunkt lässt sich nach Hund in drei Thesen zusammenfassen: „Zigeuner seien fremdrassig; mehrheitlich handele es sich bei ihnen allerdings um Mischlinge aus Verbindungen von Zigeunern mit Angehörigen ihrer Wirtsvölker; die Zigeunermischlinge seien überwiegend asozial. Hervorgegangen aus der Paarung von Zigeunern und erbminderrassigen Deutschen (‚bestenfalls mit Musikanten, Schaustellern und Hilfsarbeitern'), zeigten sich die Mischlingszigeuner als arbeitsscheues Lumpenproletariat, das alle ‚Zigeunereigenschaften' bewahre“ (Hund, 1996, S.33). Herr Ritter wird uns in dieser Untersuchung noch öfter begegnen.
Gemutmaßt wurde, dass deutsche „Asoziale“ letztlich Abkömmlinge primitiver Stämme des frühen Mittelalters seien. Derartige Vorstellungen gipfelten in der Annahme eines „Zigeuner“- bzw. „Asozialen“-Gens. Wurden die „Zigeuner“ im Konstitutionsprozess der Moderne anfangs noch tendenziell mit inkriminierten Vaganten und Bettlern gleichgesetzt, so wurden umgekehrt im Nationalsozialismus Vaganten und sogenannte Asoziale mit der fremden „Rasse“ der „Zigeuner“ identifiziert, wie Hund (1996, S. 33 ff.) bemerkt.
Gleichzeitig enthält das Zigeunerbild, wie schon angedeutet, romantische Elemente. In diesem Bild kommt auch das „Unbehagen in der (modernen) Kultur“ zum Ausdruck. Den Zigeunern werden „musikalische Fluchten“ zugeschrieben. „Insbesondere rühmt man ihre musikalische Anlage (...) Sie spielen die Violine und die Maultrommel und blasen Waldhorn, Flöte und Oboe. Ihre Tanzmusik ist froh und gefühlvoll“ (Brockhaus Real-Ezyklopädie 1848, zit. n. Hund, 1996, S. 13). Musikalische Tätigkeit wird dabei naturalisiert; sie ist nicht Produkt von Leistung und Disziplin, sondern der müßiggängerische „Zigeuner“ hat`s im Blut.
Hund bringt diesen Rassismus, den er „romantischen Rassismus“ nennt, in seinem projektiven Charakter (der mit entsprechenden Stereotypen einhergeht) folgendermaßen auf den Punkt: „Freiheit, die sich nicht fügen will, erscheint als Eigenschaft einer fremden Rasse. Bürgerliche Freiheit gibt es nur im Rahmen von äußerer Ordnung und innerer Selbstbeherrschung. Ungehemmte Freiheit führt zum Untergang. Um sie zu charakterisieren, schreibt Merimee über Carmens Volk: ‚Pour les gens de sa race, la liberté est tout'. Gemeint ist, wie Carmen selbst erläutert, die Freiheit, nicht kommandiert zu werden, und zu tun, was einem gefällt, keine bürgerliche Tugend, sondern wilde Zügellosigkeit“ (Hund, 1996, S, S. 16).

3. Zur Geschichte des Antiziganismus in Deutschland

3.1 Kaiserreich und Weimarer Republik

Seit Beginn der Neuzeit waren Vertreibungen und Vogelfrei-Erklärungen in mehreren europäischen Ländern immer wieder an der Tagesordnung, wobei die Verfolgung von Sinti und Roma schließlich in der massenhaften Ermordung im Nationalsozialismus gipfelte (vgl. auch Haupt, 2006, S. 115 ff.).
Im folgenden sollen nun einige Stationen der Verfolgung der Sinti und Roma, ausgehend von Kaiserreich und Weimarer Republik, als Vorgeschichte ihrer Vernichtung im Nationalsozialismus (wie auch ihrer Diskriminierung nach 1945) nachgezeichnet werden.
War die Verfolgung der Sinti und Roma bis zur Aufklärung durchaus widersprüchlich, so wurde sie im 19. Jhd. systematisch im Kontext der Bestrebungen zur Reichsgründung betrieben: „Sinti und (...) Roma sind schon im Kaiserreich aus rassistischen Gründen diskriminiert worden“ (Wippermann). Repräsentativ ist dabei die Äußerung des Fürstlich Reuß-Plauenschen Criminalraths Richard Liebich, der postulierte, „dass alle Sinti und Roma nur, weil sie ‚Zigeuner' waren, Personen minderen Rechts seien, weshalb eine Einzelfallprüfung unnötig sei (...) Wenn der Richter sonst allenthalben zu individualisieren hat, d.h. das zu behandelnde Subject erst in seiner Eigenthümlichkeit erforschen und kennen lernen, und danach den Gang seines Verfahrens bestimmen muss, so darf der eingeweihte, mit dem Wesen der Zigeuner bekannte Inquirent bei diesen ohne Gefahr generalisieren und keinen Fehltritt zu thun besorgen, wenn er alle mit dem gleichen Maße misst, in gleicher Weise behandelt; denn ein echter, wahrer Zigeuner ist der Typus aller anderen“ (Liebich zit. n. Wippermann, 1997, S. 113f.).
Schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts wurden über Sinti und Roma systematisch Akten angelegt. Man unterwarf sie diversen Einschränkungen, z. B. wurden Wandererwerbsscheine verweigert und ihre Kinder in Erziehungsheime gebracht (wobei die Kommunen manchmal illegal derartige Scheine ausstellten, damit die „Zigeuner“ in andere Gegenden weiterzogen). Das Reisen in „Horden“, d.h. in familienähnlichen Zusammenschlüssen, wurde verboten. Ausländische „Zigeuner“ sollten abgeschoben, inländische möglichst restriktiv behandelt werden. „Schließlich wurde ihre ‚zigeunerische Eigenart' sogar in ihren Pässen und Ausweispapieren vermerkt. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts gingen die Behörden (...) dazu über, möglichst alle in Deutschland lebenden Sinti und Roma zu erfassen, wobei selbst die damals noch sehr teuren Lichtbilder angefertigt und Fingerabdrücke abgenommen wurden (...) Sie standen unter einem Sonderrecht und waren Staatsbürger minderen Rechts. Dies war bereits im Kaiserreich der Fall und änderte sich auch in der Weimarer Republik nicht wesentlich“ (Wippermann, 1997, S. 114f.).
Zum Teil kam es sogar zu Verschärfungen. 1926 trat das bayerische „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitscheuen“ in Kraft. Danach konnte „jeder Sinto und Rom, der ‚den Nachweis einer geregelten Arbeit nicht zu erbringen` vermochte, ‚aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bis zur Dauer von zwei Jahren in einer Arbeitsanstalt untergebracht werden` (...). In diesen ‚Arbeitsanstalten` oder ‚Arbeitshäusern` unterlagen die Sinti und Roma einem Arbeitszwang und einer äußerst rigiden ‚Hausordnung`, die die Vorlage für die ‚Ordnungen` in den späteren nationalsozialistischen Konzentrationslagern bilden sollte“ (Wippermann, 1997, S. 115). Im NS entschied dann die Rassenkunde darüber, wer „Zigeuner“ ist.

3.2. Porrajmos: Die Massenvernichtung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus

In den Geschichtswissenschaften ist ein Streit darüber entbrannt, inwieweit Shoa und Porrajmos (der Terminus kommt aus dem Romanes und bedeutet soviel wie „das Verschlungene“. Er bezeichnet die Massenvernichtung der Sinti und Roma im Nationalsozialismus) miteinander vergleichbar sind oder ob auf der Einzigartigkeit der Shoa beharrt werden muss. Darauf kann hier nicht eingegangen werden; diese Problematik muss einer weiteren Untersuchung vorbehalten werden. Hier soll nur soviel gesagt werden, dass der absolute Eliminierungswille (auch in Form der ständigen Vertreibung) in Bezug auf Sinti und Roma, anders als bei den Juden, keineswegs erst im Nationalsozialismus, sondern schon früher entstand. Fakt ist jedoch, dass die Verfolgung und Ermordung nicht nur der Juden, sondern auch der Sinti und Roma im Kontext eines umfassenden Programms der Rassenzüchtung und Rassenvernichtung im Nationalsozialismus zu sehen ist, wie Wolfgang Wippermann konstatiert (auf dessen historisch-empirische Ausführungen ich im folgenden vor allem rekurriere, vgl. Wippermann, 2005). Auszugehen ist davon, dass die antiziganistische Eliminierungswut im Nationalsozialismus einen Höhepunkt erreichte.
Dabei sollte gleichzeitig für das „deutsche Volk“ Lebensraum im Osten gewonnen und der „gesunde“ Volkskörper von „fremdrassigen“, „erbkranken“ und „asozialen“ Elementen gereinigt werden. „Asozialen“ der „Dominanzkultur“ (Birgit Rommelspacher) wurde jedoch prinzipiell noch ein Besserungsvermögen zugestanden (vgl. Schatz/Woeldicke, 2001, S. 101), auch wenn sie ebenfalls unter dem Verdacht einer Erbschädigung standen. Wissenschaft und „Alltagswissen“ entsprachen sich in vielerlei Hinsicht.
Der prominenteste „Zigeunerforscher“ war der bereits erwähnte Robert Ritter. Ritter wurde 1936 Direktor der neugeschaffenen „Rassenhygienischen und erbbiologischen Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamts“. Obwohl sie manchmal nicht ausdrücklich erwähnt sind, wurden die ersten Rassegesetze der Nationalsozialisten auf Sinti und Roma angewandt. So wurden sie nach einem Gesetz von 1933 zwangssterilisiert und viele von ihnen als „schwachsinnig“ bzw. „sozial schwachsinnig“ eingestuft. Auch wendete man die Nürnberger Rassegesetze, die sich zunächst nicht auf Sinti und Roma bezogen, sondern auf die Juden, ebenfalls auf diese Bevölkerungsgruppe an. Inhalt war das Verbot der „Eheschließung von deutschblütigen Personen mit Zigeunern, Negern oder ihren Bastarden“ (Runderlass des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern vom 26. November 1935, zit. n. Wippermann, 2005, S. 32). Seit 1935 ging man dazu über, Sinti und Roma in sogenannten Zigeunerlagern zu internieren, was zunächst von den lokalen Behörden ausging (mit Wissen und Billigung des „Chefs der deutschen Polizei“ Heinrich Himmler), wobei wie schon erwähnt besonders die „Mischlingszigeuner“ als geborene Asoziale und Verbrecher galten. Himmler war nun nicht nur für die Vernichtung der Juden, sondern auch für die der Zigeuner zuständig.
1938 ordnete er die „endgültige Lösung der Zigeunerfrage (...) aus dem Wesen der Rasse heraus“ an. Grundlage waren dabei die Untersuchungen der Forschungsstelle Ritters, die viele der 30 000 Sinti und Roma mit Hilfe staatlicher Stellen und der Kirchen in „Vollzigeuner“, „Zigeuner-Mischlinge mit vorwiegend zigeunerischem Blutsanteil“, „Zigeuner-Mischlinge mit gleichem zigeunerischen und deutschen Blutsanteil“ und „Zigeuner-Mischlinge mit vorwiegend deutschem Blutsanteil“ ausdifferenziert hatte (vgl. Wippermann, 2005, S. 34). Dabei galten noch Personen mit einem Urgroßelternteil, der als „Zigeuner“ firmierte, als „Zigeunermischlinge“. Nichterfasste Sinti und Roma hatten dagegen (anders als Juden, die u.a. über Mitgliederlisten der jüdischen Gemeinden ausfindig gemacht werden konnten) noch die Chance, sich als Angehörige der mit Deutschland befreundeten Länder (etwa als Italiener) zu tarnen, was manche auch taten (Wippermann, 2005, S. 36).
Mit dem systematischen Mord an Juden, Sinti und Roma wurde nach dem Angriff auf Polen 1939 begonnen. Alle Sinti und Roma sollten nach Polen deportiert werden. Diese Aktion wurde 1940 zunächst gestoppt, vor allem weil einige „Zigeunerforscher“ (u.a. auch Ritter) und Zigeunerpolizisten sich gegen die Deportation ausgesprochen hatten mit dem Argument, dass die Sinti und Roma fliehen und nach Deutschland zurückkehren würden. „Im Oktober begann dann die Massendeportation der deutschen Juden nach Osten. (...) Im November 1941 wurden ca. 5000 Sinti und Roma aus dem Burgenland, Ungarn, Rumänien sowie auch aus Deutschland in das Ghetto Lodz (...) deportiert. Dies geschah gegen den heftigsten Protest der für das Ghetto und die Stadt Lodz verantwortlichen deutschen Stellen, die dabei nicht nur alle möglichen antiziganistischen Vorurteile anführten, sondern selbst hohen SS-Offizieren, die auf Aufnahme von weiteren ‚Zigeunern' drängten, vorwarfen, sie hätten ‚von den Zigeunern' gewisse ‚Roßtäuschermanieren` übernommen (...). Interessant sind diese Schreiben deshalb, weil sie zeigen, dass diese SS-Männer die ‚Zigeuner' noch mehr hassten als die Juden.
Ähnlich war es auch im Osten, wo unmittelbar nach dem Überfall auf die Sowjetunion neben Juden, politischen Kommissaren der Roten Armee, Geisteskranken und sog. ‚Asiatisch-Minderwertigen' auch Sinti und Roma in die Vernichtungsaktionen einbezogen wurden, ohne dass es dazu eines ausdrücklichen Befehls bedurft hätte. Erst am 4. Dezember 1941 ordnete der für das Baltikum und Weißrussland zuständige Reichskommissar Hinrich Lohse an, dass die ‚Zigeuner' in der Behandlung ‚den Juden gleichgestellt werden' sollten“ (Wippermann, 2005, S. 41).
Entscheidungen wurden dabei den Kommandeuren der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes überlassen, mit dem Ergebnis, dass zahlreiche Sinti und Roma sofort erschossen bzw. in Vernichtungslager gebracht wurden. In den okkupierten Gebieten der Sowjetunion wurden Sinti und Roma wie Juden von der Wehrmacht, der Polizei und den Angehörigen von Einsatzgruppen ermordet. „Zigeuner“ wurden dabei nach wie vor verdächtigt, Agenten zu sein. Juden galten als wesentlich an der Partisanenkriegführung beteiligt, während die „Zigeuner für besondere Grausamkeiten und den Nachrichtendienst (des Feindes) verantwortlich (seien)“ (Turner zit. n. Wippermann, 2005, S. 43). Wippermann kommentiert: „Diese Quellenzeugnisse deuten darauf hin, dass die deutschen Täter keineswegs nur Juden hassten, wie dies von Daniel Jonah Goldhagen behauptet worden ist. ‚Hitlers willige Vollstrecker' zeigten beim Massenmord an den Sinti und Roma einen noch größeren fanatischen Eifer, weil die antiziganistischen Ideologien und Stereotypen offensichtlich noch tiefer verwurzelt waren als die antisemitischen. Doch ist dies eine Vermutung. Keine Vermutung, sondern einwandfrei bewiesene Tatsache ist jedoch, dass Sinti und Roma wie Juden in den Vernichtungslagern vergast und von Angehörigen der Einsatzgruppen, der Polizeibataillone und der Wehrmacht erschossen worden sind. In dieser Hinsicht gab es, wie der Führer der Einsatzgruppe D, Otto Ohlendorf, 1945 vor den alliierten Vernehmern freimütig gestand, ‚kein(en) Unterschied zwischen Zigeunern und den Juden'“ (Wippermann, 2005, S. 44; vgl. dazu auch aus wert-abspaltungskritischer Perspektive die Ausführungen zur Bedeutung von Goldhagen in der Holocaustdebatte: Dornis, 2005).

Im Juli 1944 fand die letzte Vergasung statt. Sinti und Roma wurden auch in Holland, Belgien, Frankreich, Kroatien, Rumänien, der Slowakei usw. ermordet. Skurrilerweise hatte Himmler zunächst den Plan, „reinrassige Zigeuner“ am Neusiedlersee in einem Reservat anzusiedeln, wo sie, ihre Sitten und Gebräuche behaltend, einer „artgemäßen“ Arbeit nachgehen sollten. Die reinrassigen „Zigeuner“ als (wenngleich minderwertige) „Arier“ hätten einen wichtigen Beitrag zum germanischen Brauchtum zu überliefern – nicht zuletzt hinsichtlich ihrer okkulten und magischen Fähigkeiten. Dieser Plan wurde von Bormann und Hitler jedoch verhindert (vgl. Wippermann, 2005, S. 45 f.).
Es braucht nicht eigens erwähnt zu werden, dass „arbeitsscheu“ ein wichtiges Attribut von „Asozialität“ im Nationalsozialismus und ein zentraler Vorwurf gegenüber Sinti und Roma (neben den Juden) war. So schreibt Ritter: „Inmitten hochentwickelter Völker mit differenziert organisierten Gemeinwesen lebten demnach ‚fremdartige Horden, die im Gegensatz zu der bodenständigen Bevölkerung nomadenhaft umherziehen und sich nicht durch Arbeit ernähren' würden (...) Sie eignen sich an, wessen sie habhaft werden können (...) Sie begnügen sich mit einem Platz an der Sonne, sie spüren keine Not, weshalb sie Arbeit auch nicht als not-wendig empfinden (...) Alle Bemühungen, sie ein anderes – artfremdes – Leben zu lehren, schlagen fehl, da alle fremden Darlegungen sie nicht ansprechen, sie nicht zum Mitschwingen bringen können, d.h. ihnen im Grunde unverständlich sind“ (Ritter, zit. n. Schmidt, 1996, S. 140).

3.3 Repressive Behandlung der Sinti und Roma nach 45, (fehlende) Wiedergutmachung und die Bürgerrechtsbewegung

Sinti und Roma wurden in der Nachkriegszeit häufig in heruntergekommenen Notunterkünften untergebracht bzw. belassen und am Stadtrand angesiedelt. „Ein Entkommen aus diesen Lebensbedingungen war – wenn überhaupt – nur im Einzelfall oder unter Verleugnung der Identität möglich“ (Reemtsma, 1996, S. 126). Traditionelle Vorurteile lebten trotz Auschwitz fort, weil „Zigeuner“-Experten und -Gutachter aus dem NS in die Amtsstuben der Länder und Kommunen übernommen wurden und mit ihnen ihre Einschätzungen wie u.a. das Schmarotzerklischee. „Sie alle nahmen nicht nur Bestände aus dem während der NS-Zeit angelegten Aktenmaterial über Sinti und Roma in ihre Dienststellen mit, sondern führten die polizeiliche (Sonder- !)Erfassung der überlebenden Sinti und Roma weiter“ (Reemtsma, 1996, S. 126).
Eigentlich hätte man gemäß den Beschlüssen der Alliierten die Gesetze aus der Weimarer Republik und NS-Zeit aufgeben müssen; dies umging man in den 50er Jahren, indem man etwa die „Bayerische Landfahrerordnung“ erließ, die bis in die 70er Jahre gültig war und de facto mit den entsprechenden Inhalten auf Sinti und Roma abzielte, auch wenn es nur noch wenige Sinti gab, die ständig reisten. Dabei knüpfte man an das oben erwähnte „Bayerische Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Asozialen“ von 1926 an. Wer ständig reisen wollte, brauchte eine Sondergenehmigung. Bis 1957 galt in Hessen das aus dem Jahre 1929 stammende „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“. Andere „Zigeuner“-Verfügungen u.a. aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts waren sogar bis 1976 gültig. Doch selbst wenn derartige Gesetze und Verfügungen abgeschafft waren, wurden Sondermaßnahmen weiterhin durchgeführt. In verschiedenen Städten gab es Strategiepapiere, um den Aufenthalt von „Zigeunern“ auf jeden Fall zu verhindern. In polizeilichen Lehrbüchern hielten sich rassenhygienische Einschätzungen aus der NS-Zeit. „Zigeuner“ galten nach wie vor als arbeitsscheu und vom Wandertrieb beseelt.
„Generell herrschte bei der Polizei eine ‚Haltung des prinzipiellen Verdachts', derzufolge alle Sinti und Roma als potentielle Straftäter galten. In der polizeilichen Verwaltung implizierte dies die möglichst umfangreiche Erfassung der Sinti und Roma bis hin zur Registrierung des ‚ZN-Zigeunernamens' oder der KZ-Häftlingsnummer. Bis Ende der siebziger Jahre wurde die ‚Landfahrerkontrollmeldung' über die Landeskriminalämter an die ‚Landfahrerzentrale` in München weitergegeben, die über eine bundesweite ‚Zigeunerkartei' verfügte. Zuständig vor Ort für die Erfassung der Daten und weitere Maßnahmen war ein ‚Zigeunersachbearbeiter', zuständig bei den Landeskriminalämtern war die ‚Landfahrerstelle'. Zur Informationsverteilung wurden Merkblätter zur ‚Kontrolle der Landfahrer' und Anweisungen der LKAs in Landes- und Bundesskriminalblättern veröffentlicht. Nach 1981 kam es unter dem Druck öffentlicher Proteste gegen diese Sondererfassung zur Änderung des Sprachgebrauchs. Aus ‚Landfahrern` und ‚Zigeunern' wurden die ‚HWAO' (häufig wechselnder Aufenthaltsort)- und ‚TWE' (Tageswohnungseinbruch)-Täterkreise (...) Statt an die ‚Landfahrerzentrale' in München wurden die Daten nun über LKAs an das Bundeskriminalamt weitergeleitet. Informationen wurden über Fernschreiben, Anweisungen und Sonderausgaben des Bundeskriminalblattes distribuiert“ (Reemtsma, 1996, S. 128 f.). Illegale erkennungsdienstliche Behandlungen gab es auch in den 90er Jahren, um deutsche Sinti und (ausländische) Roma polizeilich zu überwachen und zu kontrollieren (vgl. Reemtsma, 1996, S. 130).
Lange Zeit wurden die nationalsozialistischen Verbrechen an den Sinti und Roma nicht anerkannt. „Zigeunerwissenschaftler“ wie Robert Ritter und seine Assistentin Eva Justin wurden nach 1945 entweder nicht verfolgt oder freigesprochen und arbeiteten in einschlägigen Stellen ungehindert weiter. NS-Material wurde bei anthropologischen Untersuchungen weiter verwendet. Besonders zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang Hermann Arnold, der seine Forschungen im Sinne Ritters weiter betrieb und zeitweilig, bis Ende der siebziger Jahre, mit seinem biologistischen Ansatz sogar Berater der Bundesregierung und der Caritas war. Sinti und Roma galten weiterhin als infantil und dem magischen Denken verhaftet. Die Gutachter der Wiedergutmachungs-Anträge der Verfolgten des Naziregimes waren die ehemaligen Mitarbeiter der „Zigeunerleitstelle“ beim Reichssicherheitshauptamt und der „Rassenhygienischen Forschungsstelle beim Reichsgesundheitsamt“. Ergebnis war u.a. ein Runderlass des Baden-Württembergischen Innenministers von 1950: „Die Prüfung der Wiedergutmachungsberechtigung der Zigeuner und Zigeunermischlinge (sic!) nach den Vorschriften des Entschädigungsgesetzes hat zu dem Ergebnis geführt, dass der genannte Personenkreis überwiegend nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen seiner asozialen und kriminellen Haltung verfolgt und inhaftiert worden ist. Aus diesen Gründen ordnen wir hiermit an, dass Wiedergutmachungsanträge von Zigeunern und Zigeunermischlingen zunächst dem Landesamt für Kriminalerkennungsdienst in Stuttgart zur Überprüfung zugeleitet werden“ (zit. n. Reemtsma, 1996, S. 134).
1963 wurde ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1956 aufgehoben, wonach Sinti und Roma erst seit 1943 und nicht schon seit 1938 rassistisch verfolgt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt waren viele der Opfer schon gestorben; viele haben von dieser Rechtsprechung nie erfahren. Bereits 1969 lief die Antragsfrist ab. 1981 wurden allerdings neue Richtlinien zur „Abgeltung von Härte in Einzelfällen für Verfolgte nichtjüdischer Herkunft“ erlassen. 5.000 DM war dabei die Höchstsumme, bzw. es wurde eine niedrige Rente gewährt. Nicht zuletzt aufgrund von öffentlichen Kampagnen und Gerichtsverfahren erhielt letztlich die Mehrheit der Sinti und Roma in Deutschland eine Entschädigung, wenngleich eine völlig unzureichende und schäbige (vgl. Reemtsma, 1996, S. 135). Dabei „empfanden viele den Umgang mit ihrem Schicksal durch deutsche Behörden als ‚zweite Verfolgung'“ (Reemtsma, 1996, S. 135). Entschädigung bekamen nur die deutschen Sinti und Roma; osteuropäische Roma gingen leer aus (es sei denn, sie waren Opfer medizinischer Versuche oder Zwangsarbeiter in Deutschland). Dabei ist zu sagen, dass manchen Sinti und Roma die deutsche Staatsbürgerschaft nach 1945 nicht zurückgegeben wurde, die ihnen von den Nazis vor der Deportation entzogen worden war (vgl. Wippermann, 2005, S. 73).

Insgesamt kann man sagen, dass sich die behördliche Behandlung der Sinti und Roma erst seit den 70er Jahren ansatzweise verbesserte (vgl. Reemtsma, 1996, S. 135). „Keine Minderheit wurde in der Bundesrepublik von der Polizei und den Medien so hartnäckig kriminalisiert und unter Pauschalverdacht gestellt wie die Sinti und Roma“, schreibt Michail Krausnick (1996, S. 147). Als günstig für das Anliegen der Sinti und Roma erwies sich das vergleichsweise liberale Nach-68er-Klima. 1971 gründete Vizenz Rose das „Zentralkomitee der Sinti Westdeutschlands“. Vereinzelt hatte es auch schon vorher Vorstöße zur Interessenorganisation gegeben (vgl. Wippermann, 2005, S. 76). Zu entscheidenden Veränderungen kam es jedoch Ende der 70er Jahre. Mit Protestaktionen und Demonstrationen wurde versucht, den Massenmord und die fortgesetzte Diskriminierung ins öffentliche Bewusstsein zu heben.

Soviel zur Geschichte des Antiziganismus in Deutschland. Zum Schluss sei noch eine Warnung ausgesprochen: Auch wenn es zutrifft, dass die „Grundstrukturen der Exklusion“ in allen europäischen Ländern ähnlich sind (Haupt, 2005, S. 111), so kann doch davon ausgegangen werden, dass es auch erhebliche Unterschiede gibt. In den Niederlanden etwa gab es nie Zigeunersondergesetze, und eine gewisse „Wohnwagenkultur“ der Niederländer samt dazugehöriger Infrastruktur brachte es mit sich, dass sich die Diskriminierung der „Zigeuner“ in Grenzen hielt (vgl. Völklein, 1981, S. 102 f.). In diesem Zusammenhang ist auch interessant, dass das Stereotyp des „kriminellen Zigeuners“ in Großbritannien nicht durchgängig zu existieren scheint, sondern gewohnheitsmäßiges kriminelles Verhalten dem Landfahrer der „Dominanzkultur“ zugeschrieben wird (vgl. Völklein, 1981, S. 101). Von 1830 bis 1870 waren die „Romanicals“ in England vergleichsweise integriert und verdienten gut im Handel mit den Bauern, bis Kornimporte aus den USA dem ein Ende setzten. Auch wird um 1800 von den Roma auf der Krim berichtet, dass sie durch ihre Tätigkeiten als Astrologen, Schmiede und Musiker teilweise sehr wohlhabend waren (vgl. Haupt, 2006, S. 294).
Bemerkenswert ist auch, dass im Gegensatz zum Nachkriegsdeutschland in Frankreich Ende der 40er Jahre soziale Missstände für die spezifische Situation der „Zigeuner“ verantwortlich gemacht wurden und nicht ein „böswilliger Charakter“ (was eine entsprechende Sozialpolitik zur Folge hatte; vgl. Margalit, 2001, S. 100).

4. Antisemitismus und Antiziganismus

Wolfgang Wippermann kommt das Verdienst zu, erstmals Antisemitismus und Antiziganismus verglichen zu haben.Wippermann bleibt hierbei als Historiker verständlicherweise auf der historisch-empirischen Ebene. Uns interessieren die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Antisemitismus und Antiziganismus jedoch vor allem im Hinblick auf eine gesellschaftskritische Wert-Abspaltungstheorie. Hierzu gibt Franz Maciejewski einige wichtige Hinweise, wenn er auf den „psychologischen Kern des Antiziganismus“ zu sprechen kommt: „In der Konfrontation mit einer überwunden geglaubten Entwicklungsstufe der eigenen Zivilisation blitzt eine magisch-archaische Zeit auf; primitive Überzeugungen werden bestätigt, regressive Wünsche und mythische Angst wiederbelebt. Die Schuld der Sinti und Roma – wenn man denn so unvorsichtig sein will, davon zu reden – besteht darin, das Verdrängte (...) wachgerufen, die Gespenster hervorgelockt zu haben. Es spukt im eigenen Seelenhaus. Als Überbringer dieser schlimmen Botschaft werden die Zigeuner totgeschlagen. Sie zu beseitigen ist der Versuch, der ‚verhassten übermächtigen Lockung, in die Natur zurückzufallen', Herr zu werden“ (Maciejewski, 1996, S. 20).
Wie gezeigt, stehen die „Zigeuner“ dabei für Ungebundenheit und Arbeitsverweigerung. Aus einer arbeitskritischen Perspektive stellen Schatz/Woeldike dabei den Vergleich zum Antisemitismus an: Der „Antiziganismus (bildet) eine Komplementierung der antisemitischen Projektion. Während ‚die Juden' als die Exponenten und Urheber der gesellschaftlichen Modernisierung, vor allem jedoch als unverschämte Nutznießer entsprechender Emanzipationspotenziale galten, fungierten die so genannten Zigeuner ‚als Repräsentanten der untergegangenen Welt der Vormoderne, als das ‚eigene Alte der europäischen Kultur'. Der Hass auf die Nicht-Arbeit besteht also sowohl aus dem Hass gegenüber einer möglichen Aufhebung der Arbeit auf der Basis gesellschaftlichen Fortschritts, dem ‚Lohn der Arbeit', und aus dem Hass auf die Erinnerung an ein Leben ohne die Friktionen der Arbeitsgesellschaft“ (Schatz/Woeldike, 2001, S. 123).
Während „die Zigeuner“ als minderwertig betrachtet werden, sind die Juden in der antisemitischen Vorstellung vornehmlich mit Macht und Herrschaft im Kapitalismus verkoppelt. „Gemeinsam ist jedoch jener Mechanismus, welcher durch die Abgrenzung und die physische Verfolgung der ‚Nichtidentischen` eine vermeintliche psychische Entlastung ermöglicht und andererseits verdrängte Wünsche nach außen projizieren lässt. Dieser Mechanismus lässt sich als negativ gewendete Wunschvorstellung bezeichnen, negativ im Sinne eines sich im Hass auf ‚die anderen' manifestierenden Selbsthasses (...). Was man selbst nicht haben kann, soll auch kein anderer besitzen. Der ‚Gedanke an Glück' muss ausgetrieben werden“ (Schatz/Woeldike, a.a.O.). Dabei ist hervorzuheben, dass es sich beim Antiziganismus im Gegensatz zum Antisemitismus um einen „romantischen Rassismus“ handelt, verquickt mit Vorstellungen von sozialem Elend und von Verfolgung, wobei gerade den „einfachen Leuten“ signalisiert werden soll: Ihr seht schon, wohin ihr kommt, wenn ihr dem nachgebt. Es droht der Fall in die „Asozialiät“, die Nichtintegration, den Ausschluss. In gewisser Weise könnte man vielleicht sagen: Der „Jude“ ist der „Zigeuner“ der Oberschicht, und der „Zigeuner“ ist der „Jude“ der Unterschicht.
Es wäre sogar zu erwägen, ob nicht der „Zigeuner“ noch viel mehr den Glücksvorstellungen der Massen – zumindest bis zum Fordismus – entsprochen hat als der „Jude“, gerade wenn man bedenkt, dass in der fordistischen Phase der Großteil der Bevölkerung tatsächlich noch aus Arbeitern und Bauern bestand. Das gefühlvolle Volkslied, der Rummelplatz, der Zirkus, unbewusst auch das „Auf-und Davon-Gehen“, die mit dem Zigeunerstereotyp in Verbindung gebracht werden, waren gewiss den Glücksempfindungen der „einfachen Leute“ näher als die als reich und mächtig imaginierten Juden, die auch für eine fremde bürgerliche Kultur standen. Auch wenn sich der gemeinsame Nenner im Vorwurf des „arbeitsscheuen Parasiten“ finden lässt, ging von den „Zigeunern“ primär womöglich der verführerische „Klang der Sirenen“ aus, je mehr Selbstdisziplin auch von den Subalternen der „Dominanzkultur“ gefordert wurde (vgl. Horkheimer/Adorno, 1973, S. 57).
Im Gegensatz zu anderen „Wilden“ (etwa Indianern oder Südseeinsulanern), die ebenfalls mit „Natur“ gleichgesetzt wurden, ist der „Zigeuner“ aber Bestandteil der eigenen Kultur, Bestandteil der Gesellschaft, in der man selbst lebt. Die „Zigeuner“ sind von Beginn der Moderne an durch und durch Bestandteil des Westens selbst. Der „Zigeuner“ ist dabei im Gegensatz zu anderen Rassismustypen (dazu im folgenden mehr) der Homo sacer par excellence im Binnenraum der modernen Gesellschaft selbst.

5. Homo sacer und „die Zigeuner“

In den letzten Jahren hat Giorgio Agambens Buch „Homo sacer oder das nackte Leben“ Furore gemacht (Agamben, 2002). Dieses Buch scheint mir gerade im Hinblick auf die Bedeutung des Antiziganismus im Kapitalismus aufschlussreich zu sein, freilich ohne dass Agamben selbst diesen Zusammenhang auch nur annähernd gebührend benennt (er erwähnt den Antiziganismus der Nationalsozialisten nur einmal kurz nebenbei). In Anlehnung an Carl Schmitt, Hannah Arendt und Walter Benjamin geht Agamben von der Grundannahme aus, dass der Ausnahmezustand den „Nomos“ der Moderne bildet, die geheime Basis, auf der Recht und Politik fußen. In der Ausnahme „wird das, was draußen ist, nicht einfach mittels eines Verbots oder einer Internierung eingeschlossen, sondern indem die Gültigkeit der Ordnung aufgehoben wird, das heißt indem zugelassen wird, dass sich die Ordnung von der Ausnahme zurückzieht, sie verlässt. Es ist nicht die Ausnahme, die sich der Regel entzieht, es ist die Regel, die, indem sie sich aufhebt, der Ausnahme stattgibt; und die Regel setzt sich als Regel, indem sie mit der Ausnahme in Beziehung bleibt. Die besondere „Kraft“ des Gesetzes rührt von dieser Fähigkeit her, mit einem Außen in Beziehung zu bleiben“ (Agamben, 2002, S. 28).
Dabei nimmt für Agamben die Souveränität die Form einer Entscheidung über die Ausnahme (und das heißt: über das Leben) an, was „die eigene Aufhebung in sich einschließt“. Das Individuum wird hierbei zum „bloßen Körper“, zum „nackten Leben“ degradiert. Eine entscheidende Rolle spielt hier die Figur des „Homo sacer“, die seinem Buch auch den Namen gab und die aus dem römischen Recht stammt. Der Homo sacer ist ein Vogelfreier, der aus dem Recht herausfällt (aber gerade deswegen in es eingeschlossen ist) und ungestraft getötet, aber nicht geopfert werden kann.
Nach Agamben ist das Lager, nicht das Gefängnis der Ort, in dem der Ausnahmezustand sich letztlich realisiert. Es ist das „biopolitische (...) Paradigma der Moderne“ (Agamben, 2002, S. 127 ff.), der Ort, „der sich öffnet, wenn der Ausnahmefall zur Regel zu werden beginnt“ (Agamben, 2002, S. 177). Besonders in den Konzentrationslagern des Nationalsozialismus (aber nicht nur hier) drückt sich dies aus. Juden, Behinderte, Geisteskranke, „lebensunwertes Leben“ werden hier auf das nackte Leben reduziert, ermordet und zu medizinischen Versuchszwecken missbraucht. Dabei sieht Agamben gerade heute den Ausnahmezustand in einem krisenhaften Verfallsprozess wieder hervortreten, so etwa in der Zersetzung staatlicher Organisation im Ostblock, die zur Errichtung von Lagern und zu „illegitimen Übergriffen“ (wie z.B. Massenvergewaltigungen) führt; zu Erscheinungen, die Agambens Auffassung zufolge gerade die Voraussetzung des Rechts sind – ein Menetekel für die ganze Welt. Potentiell sind nach Agamben somit alle Menschen „homines sacri“ (siehe etwa Agamben, 2002, S. 124). Damit allerdings, wie Deuber-Mankowsky Agamben zu Recht kritisiert, „sind wir alle potentielle Jüdinnen und Juden, die der Autor als Repräsentanten schlechthin und beinah als lebendiges Symbol des ‚Volkes`, jenes ‚nackten Lebens` bezeichnet, das ‚die Moderne zwangsläufig in einem Innern erzeugt, aber dessen Präsenz sie auf keine Weise mehr ertragen` könne“ (Deuber-Mankowsky, 2002, S. 107). Es zeige sich hier „deutlich, wie das Denken im Ausnahmefall funktioniert und wohin es führt. So verspricht die Orientierung am Extrem höchste Konkretion und führt doch, wie die pauschalierende Verallgemeinerung, wir seien potentiell alle homines sacri, deutlich macht, in die reine und leere Abstraktion. Als solche ist sie nicht nur ein Affront gegenüber den konkreten Leiden der Opfer und ihrer Angehörigen. Sie nivelliert nicht nur die Differenzen zwischen Opfern und Tätern, zwischen Zeugen und Nachgeborenen.
Auffällig ist jedoch, dass der Antiziganismus auch bei Deuber-Mankowsky (wie schon bei Agamben selbst) keine Rolle spielt.
Von Anfang an gab es alle möglichen Überflüssigen, Alte, Behinderte, Bettler, Dauerarbeitslose usw. einerseits, die „Juden als Macht und Fremdartigkeit, auf die das ungeheure Entfremdungspotential der modernen Fetischgesellschaft projiziert wurde“, andererseits. Dabei muss zwischen Lagern, Gefängnissen, Arbeitshaus und Auschwitz insofern unterschieden werden, als dieses „das reine Vernichtungslager um der Vernichtung willen (war)“ und keinen anderen Zweck hatte (Kurz, 2003, S. 360f.). Und auch heute noch, in der Zerfallsepoche des Kapitalismus, vollzieht sich die „einschließende Ausschließung (...) im polaren Muster von Rassismus und Antisemitismus, von Definition eines ‚lebensunwerten Lebens' einerseits und phantasmatischer Projektion eines auszulöschenden, ‚fremdrassigen` Prinzips andererseits“ (Kurz, 2003, S. 362).
Neben den Juden waren die „Zigeuner“ die Bevölkerungsgruppe, die nicht nur als „fremdrassig“ galt, sondern (im Gegensatz zu diesen) in der Geschichte der Modernisierung mehrmals tatsächlich für „vogelfrei“ erklärt wurde. Manche bislang getroffene Feststellung muss wiederholt und ins Gedächtnis gerufen werden, um die tatsächliche Dramatik des Antiziganismus in der Moderne, im Kapitalismus, aufzuzeigen und in diesem Zusammenhang die Homo-sacer-Rolle des „Zigeuners“, die eigentlich auf der Hand liegt, deutlich zu machen. Hier ist Wolfgang Wippermann noch einmal anzuführen: „Ich kenne keine Parallelerscheinung, in der eine ganze Gruppe, ein ganzes Volk für vogelfrei erklärt worden ist. Dies ist ein Sonderfall in der deutschen Rechtsgeschichte“ (Wippermann, 1999, S. 95). Die Verfolgung der „Zigeuner“ erklärt sich zum einen aus dem neuzeitlichen Disziplinierungsprozess und dem Aufkommen der „protestantischen Ethik“, zum anderen aus „Fremdenfeindlichkeit“, von der Vaganten und Bettler verschont blieben. Sie hing zusammen mit jener Zuschreibung magischer Fähigkeiten und dem Vorwurf, dass „Zigeuner“ aufgrund der dunklen Hautfarbe mit dem Teufel im Bund seien. Einen religiösen Antiziganismus gab es schon vor dem Rassenantiziganismus.
Und im 20. Jahrhundert gab es wie gezeigt „Zigeunerlager“ schon in der Weimarer Republik: „Die Sinti und Roma wurden nach wie vor diskriminiert, obwohl sie deutsche Staatsbürger waren, Steuern zahlten und zum Militär mussten (...). In verschiedenen Städten wurden die Sinti gezwungen in ‚Zigeunerlagern' zu leben, die teilweise, so in Frankfurt am Main, auch offiziell ‚Konzentrationslager` genannt wurden“ (Wippermann, 1999, S. 101). Die „zigeunerische Eigenart“ war ja schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts in Sondererfassungen und Ausweispapieren vermerkt. Und wir erinnern uns: „Sinti und Roma waren eine Bevölkerungsgruppe, die in einer beispiellosen Weise aus primär rassischen Gründen diskriminiert, entrechtet und überwacht wurde. Sie standen unter einem Sonderrecht und waren Staatsbürger minderen Rechts“ (Wippermann, 1997, S. 114 f.), sowohl im Kaiserreich als auch in der Weimarer Republik, obwohl die „Zigeunergesetze“ eindeutig verfassungswidrig waren. Ohne (wie gesagt) Sinti und Roma in seinen Ausführungen zu nennen, konstatiert Robert Kurz: „Was den eigentlichen Ausnahmezustand kennzeichnet, wie er vor der Moderne kaum je in Erscheinung trat, ist eine spezifische Erscheinungsform der ‚Abnormalität`, die von einer spezifischen Art der Internierung großer oder wenigstens exemplarischer Bevölkerungsanteile begleitet wird; daher auch der Begriff des ‚Lagers`. Es handelt sich dabei nicht um herkömmliche Gefängnisse im Rahmen von Strafrechtsverhältnissen, sondern um vor oder jenseits aller Rechtsverhältnisse liegende ‚Erfassungen`. Die Erfassung geht hier über den Zugriff vermittelnder Instanzen hinaus; sie wird unmittelbar“ (Kurz, 2003, S. 352).
Über Sinti und Roma wurde in der Moderne eigentlich ein permanenter Ausnahmezustand verhängt. Sinti und Roma wurden im Nationalsozialismus im KZ vernichtet und von Polizei- und Militärbataillonen z.T. ohne (Rechts-)Vorgabe „von oben“ umgebracht. Nach 1945 wurden ihnen z.T. ihre deutschen Pässe nicht zurückgegeben und eine adäquate Wiedergutmachung verweigert. Als Opfer des Parrojmas bleiben die Sinti und Roma bis heute häufig unbeachtet. Diese Sonderbehandlung und Sondererfassung setzte sich auch nach 1945, teilweise bis heute, fort.
Obwohl also die „Zigeuner“ „homines sacri“ par exellcellence sind, wie ihre Verfolgungsgeschichte beweist, werden sie in aller Regel – selbst noch in kritischen Darstellungen des Rassismus – vergessen; und gerade in diesem Vergessenwerden drückt sich der Umstand aus, dass der „Zigeuner“ noch unter den „Überflüssigen“ überflüssig ist, dass er sozusagen den Homo sacer des Homo sacer darstellt, dass es sich bei ihm gewissermaßen um das Urbild des Homo sacer, den Ur-Homo-sacer handelt. Der Antiziganismus ist gewissermaßen der Paria unter den Rassismustypen. Der „Zigeuner“ ist in der rassistisch-asozialen Konstruktion der Allerletzte in der Gesellschaft, der „Abschaum der Menschheit“, wie der deutsche „Zigeunerexperte“ der Aufklärung Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann (zit. n. Ufen, 1996, S. 75) erklärt hatte. Er stellt somit das abschreckende Beispiel schlechthin für den „Normalen“ dar; er zeigt ihm, „wohin er kommt“, wenn er nicht funktioniert und pariert, sondern sich „wie ein Zigeuner“ verhält. „Zigeuner“ sollten nach Grellmann als unterprivilegierte, die Drecksarbeiten verrichtende Arbeitskräfte auf unterster Stufe in die Gesellschaft „integriert“ und entsprechenden Umerziehungsprozessen unterworfen werden (vgl. Ufen, 1996, S. 86).
Die „Zigeuner“ stellen als homines sacri par excellence eben nicht wie in der antiziganistischen Sicht den „Bodensatz“ der Gesellschaft dar, sondern den Boden der Gesellschaft selbst: „Arbeit (...), verwertbare abhängige Arbeitskraft, ist das Scheidewasser, das die Moderne nicht erst seit der Aufklärung, sondern seit Beginn der Konstruktion des Zigeuners bereithält, um diejenigen, von denen sich bei Anwendung irgendwie heilsamen Zwangs immerhin noch einiger Nutzen könnte erwarten lassen, von jenen zu trennen, die als gänzlich unnütz verworfen werden müssen“ (Ufen, 1996, S. 84). Im Grunde ist der im ewigen Ausnahmezustand befindliche und von den Institutionen der Souveränität möglichst total erfasste „Zigeuner“ der Nomos der Moderne. Fast wie bestellt taucht er an der Wende zur Neuzeit auf. Verräterisch zeigt sich dies auch darin, wie dieser spezifische Rassismus in der Behandlung der Rassismen ausgeblendet wird. Gerade dieser gigantische blinde Fleck verweist auf die Tiefendimension des Antiziganismus in Moderne und Kapitalismus.
Erwähnt werden muss jedoch, dass es auch fragwürdige Problematisierungen des Zigeuners als „Untermensch“ geben kann, auch wenn dies eher selten vorkommt. Aber immerhin gibt es auch die Variante, dass der Holocaust mit Hinblick auf den Porrajmos relativiert wird (vgl. Margalit, 2001). Als könnte das eine gegen das andere ausgespielt werden!

6. Struktureller Antiziganismus und die verfallende Postmoderne.

So wie von einem „strukturellen Antisemitismus“ gesprochen werden kann, der sich zentral im Angriff auf die Finanzmärkte und der Imagination einer Weltverschwörung zeigt, auch wenn von Juden gar nicht die Rede ist, so wäre auch von einem „strukturellen Antiziganismus“ zu reden, wenn in der Angst vor dem eigenen Absturz, der Deklassierung, dem Abgleiten in Asozialität und Kriminalität das antiziganistische Stereotyp implizit wirkt, auch wenn von den „Zigeunern“ gar nicht die Rede ist. Das Changieren zwischen sozialer Diskriminierung und rassistischer Ausgrenzung macht das Zigeunerstereotyp hierzu besonders geeignet. Das zeigt sich auch in neueren Umfragergebnissen.68% der Deutschen möchten keine „Zigeuner“ als Nachbarn haben. Ungefähr die gleiche Prozentzahl zeigt Aversionen gegen Alkoholiker, Drogenabhängige und – interessanterweise – Linksradikale, wobei vermutlich weniger der biedere DKPler, sondern der anarchistische „Chaot“ gemeint ist (vgl. Margalit, 2001, S. 192).
Solche Befunde deuten darauf hin, dass in der Angst vor dem „Asozialen“, ja der eigenen potentiellen Asozialität, in der Angst, herauszufallen und es „nicht mehr packen zu können“ in Rahmen einer anständigen bürgerlichen Subjektivität, als irrationaler Abwehrmechanismus so etwas wie ein struktureller Antiziganismus existiert, d.h. die Angst in Projektion umschlägt. Dieser ist allerdings schwer zu erkennen, weil bezeichnenderweise Antiziganismus überhaupt kein Thema ist oder allenfalls marginal problematisiert wird – erkennt sich hier doch das moderne Subjekt mit seiner Homo-sacer-Angst im Spiegel und schaut deswegen von vornherein weg. Andererseits weiß es schon immer, dass „der Zigeuner schlecht ist“ und gibt diesem „Wissen“ in Befragungen auch ungeniert Ausdruck, wobei die Daten seit den 60er Jahren einigermaßen konstant sind (vgl. Margalit, 2001, S. 187 ff.).
Wir sind heute nicht einfach alle potentiell „homines sacri“, wie Agamben meint. Vielmehr ist vom „Zigeuner“ als Homo sacer par excellence auszugehen, wie gezeigt wurde. Zwar kommt der „Zigeuner“ in jedem zum Ausdruck, aber nicht jeder ist einer. Der reale „Zigeuner“ ist viel härteren Verfolgungen ausgesetzt als die Deklassierten der Dominanzkultur – und dies schon seit Jahrhunderten. Den „ewigen Rom“ gibt es zwar nicht, allerdings einen feststehenden Antiziganismus seit der Wende zur Neuzeit, der in der neuen Krisenepoche abrufbar ist.
Dabei kann in diesen Projektionen die fiedelnde, arbeitsscheue Grille, die dem Zigeunerstereotyp entspricht, jederzeit zur gefräßigen Heuschrecke mutieren, die über die (deutschen) Lande herfällt und diese kahl frisst (was dann vom anderen Ende der ideologischen Diskriminierung her dem antisemitischen Klischee entspräche). Im Voranschreiten der Krise, und nachdem die „Kunst der stilvollen Verarmung“ (Alexander von Schönburg) missglückt ist, könnte allerdings auch umgekehrt die romantisierende Identifikation mit den immer schon verelendeten „Zigeunern“ im Gewand der fröhlichen postmodernen Bohème-Armut schon recht bald wieder an Bedeutung gewinnen. Die Mutation des an der Börse zockenden (teutonischen) Yuppie der 90er Jahre (der dem Judenstereotyp nahe kam) zum fröhlich seine Armut zelebrierenden Abgestürzten (der dem Zigeunerstereotyp entspricht) kann die Kehrseite der antiziganisistischen Verfolgung und des antiziganistischen Eliminierungswillens bilden. Schon spricht Robert Leicht (im Kontext von Hartz IV) von den „Avantgardisten des Mangels“ im Hinblick auf die „Armut der freien Künstler“: „Wir alle wissen zu wenig vom Leben der Künstler. Wir sollten alle genauer hinschauen: Künstler sind Avantgarde im Umgang mit Knappheit und Unsicherheit. Wir werden von ihnen lernen müssen“ (Die Zeit, Nr.27, 2006, S. 39). „Ist das noch Bohème oder schon die Unterschicht?“, fragt die Kultband des neuen Mittelschichtsprekariats „Britta“, jedoch kritisch (Der Spiegel, Nr. 31, 2006, S 52). Und schon ist, in Abwandlung Marxscher Terminologie, vom „Lumpenbürgertum“ (Claudio Magris) die Rede.

7. Resümee

Im Grunde genommen beruht der Kapitalismus auf der Angst, „vogelfrei“ zu sein, nur noch „nacktes Leben“ zu sein – und dies von Anfang an. Die Institutionen und Agenturen des Kapitalismus wie auch die Subjekte selbst tun in Form von „Disziplinierungsarbeit“ alles, um diese Gefahr abzuwenden. Man möchte auf gar keinen Fall „wie die Zigeuner“ sein, das Schreckgespenst, der Alptraum aller bürgerlich-kapitalistischen Subjektivität schlechthin. Von ihm gilt es sich fundamental zu unterscheiden, bündeln sich darin doch tiefste Unanständigkeit, Delinquenz, Asozialität, und „Fremdrassigkeit“ mit Müßiggang und Hedonismus, denen man zu entsagen hat, wenn man seine Lebensweise und seine Integration nicht gefährden will. Das Zigeunerstereotyp scheint wie kein anderes rassistisches Stereotyp geeignet zu sein, Aufschluss über die bürgerlich-kapitalistische Subjektivität zu geben. Das bürgerliche Subjekt erblickt hier wie im Spiegel seine ureigensten Ängste, und gleichzeitig seine hedonistischen Sehnsüchte. Es ist gerade diese Kombination, die es zutiefst entsetzt. Entsagt man nicht, so stürzt man ab, wird zum Outlaw, lebt nicht nur außerhalb des Gesetzes, sondern jenseits normierter Sozialität, ist „draußen“, deklassiert, asozial, der „Allerletzte“ in der Arbeitsgesellschaft – nicht bloß objektiv, sondern man „packt es“ auch selbst, subjektiv, nicht mehr. Deshalb ist der Kapitalismus schon immer auf die Existenz von Unterschichten angewiesen, mögen diese in wohlfahrtsstaatlichen Zeiten auch noch so marginal gewesen sein.
In diesem Zusammenhang ist der Terminus des „Homo sacer“ aus der ausschließlich rechtsphilosophischen Bestimmung bei Agamben zu entbinden und seine Bedeutung auch ökonomisch, kulturell-symbolisch und sozialpsychologisch im Kontext der kapitalistischen Verhältnisse zu erschließen. So betrachtet, „scheint der antiziganistische Impuls, der auf politisch-rechtlicher Ebene auf den Ausschluss der Sinti und Roma als Staatsbürger drängt, das bekannte Muster einer Selbstverfolgung im Anderen zu wiederholen“ (Maciejewski, 1996, S. 17). Die Abwehr, „da hinzuschauen“, ist wohl besonders groß – daher auch die weitgehende Nichtbefassung mit dem Antiziganismus. Der „Asoziale“ der „Dominanzkultur“ unterscheidet sich grundsätzlich vom „Zigeuner“, da für ihn prinzipiell die Möglichkeit bestehen soll, aus seiner Situation herauszukommen und wieder „dazu zu gehören“ (zumindest galt dies für die fordistische Phase der Nachkriegszeit mit ihren relativen sozialstaatlichen Pufferungen). Dennoch ist die Angst vor dem „Zigeuner“-Werden fundamental für die bürgerliche Subjektivität.
Andere Rassismen und der Antisemitismus haben andere Inhalte, die in ihrer ideologischen Eigenbedeutung nicht ignoriert werden dürfen. Den Juden, die in der antisemitischen Projektion auch als arbeitsscheu und parasitär gelten, werden Macht, Weltherrschaft und Überzivilisiertheit/negatives Übermenschentum zugeschrieben
Insofern ist etwa auch die Vorstellung zu kritisieren, Frauen, Schwarze, „Wilde“, „Zigeuner“ stünden alle gleichermaßen für „Natur“ und „Sinnlichkeit“ und stellten in gleicher Weise die Schattenseite des „Werts“ dar. Im Gegensatz zum „Schwarzen“, der ebenfalls als „sinnlich“ gilt, sich aber versklaven lässt, und zum ebenfalls als „sinnlich“ konnotierten Südseeinsulaner, der unschuldig naiv, gewissermaßen ungetrübt, das Paradies versinnbildlichen soll, stellt „der Zigeuner“ den rassistisch konstruierten Untermenschen in der eigenen Gesellschaft dar, verbunden mit der Zuschreibung von Asozialität, Kriminalität usw. Der „Schwarze“ ist als „Untermensch“ im Kontext von Kolonialisierungsprozessen konstruiert; er steht weniger für Asozialität (und ist deshalb für die Mitglieder der Dominanzkultur weniger angstbesetzt), er gilt weniger als Parasit und Krimineller, stiehlt nicht „von Natur aus“ (bzw. dies gehört nicht zu seiner „Kultur“). (Weiße) Frauen galten hingegen in der Moderne als domestizierte Naturwesen im Gegensatz zum rationalen und kontrollierten männlichen Subjekt.
Im Gegensatz zu den Konstrukten der „Schwarzen“, „Wilden“, „Indianer“ gingen die „Zigeuner“ in der Neuzeit von vornherein eine Symbiose mit der Dominanzkultur kraft ihrer ökonomischen und kulturellen Funktionen (etwa in der Musik) ein, vergleichbar mit den Juden, aber in wieder anderer Weise. Dabei unterscheidet die apriorische Verbindung mit Asozialität die Rolle des „Zigeuners“ auch von der Vorstellung des slawischen „Untermenschen“ im Nationalsozialismus, der dazu ausersehen war, für „das deutsche Volk“ Sklavendienste zu verrichten. Holocaust und Porrajmos unterscheiden sich insofern von anderen Genoziden etwa im kolonialistischen Kontext, als es um keinerlei ökonomische Interessen und Kalküle ging, sondern um Identitätsbehauptungen innerhalb der „Dominanzkultur“ im Kontext bürgerlich-kapitalistischer Subjektbildung überhaupt. Dabei müssen Antisemitismus und Antiziganismus in einem Komplementärzusammenhang gesehen werden. Der Jude wird gewissermaßen als „Zigeuner“ der Oberschicht und der „Zigeuner“ als Jude der Unterschicht konstruiert, woraus seine Rolle als Homo sacer schlechthin erwächst.
Auf der anderen Seite gibt es in der linken Szene heute Orientierungen und Bestrebungen, die (selbst-)romantisierend an das gängige Stereotyp andocken könnten, wobei auch hier die „Zigeuner“ nicht ausdrücklich erwähnt werden müssen. Zur Phrase verkommene Slogans wie „Aneignung“, eine gewisse Bauwagenszene, die „Entdeckung der Faulheit“ (Corinne Meier) und eine oberflächliche, unvermittelte „Arbeitskritik“, die inzwischen verbreitet ist, sprechen dafür. Es wäre nicht verwunderlich, wenn da die alte Zigeunerromantik und der „Zigeuner“ (als schon immer „widerständig“ gedachter) in falscher Verarbeitung der eigenen Ohnmacht zu neuen Ehren kommen würden. Wertkritischen Kitsch, der in der Vergangenheit und im Heute schon unmittelbar Momente einer anderen Gesellschaft entdecken will (sei es im Copyleftprinzip, in der Pflege der Oma oder wo auch immer) gibt es schon längst (zur Kritik vgl. Scholz, 2005). Wäre da vielleicht der noch nicht entdeckte „Zigeuner“ ein gefundenes Fressen für unmittelbarkeitssüchtige Betroffenheitsapostel der abstürzenden neuen Mittelschicht, die nach einer „konkreten Utopie“ im hier und heute gieren?
Das Wohnen in Bauwagen und ähnliche Phänomene, die aufgrund der massiven Verelendungstendenzen in Zukunft wohl noch zunehmen werden, sind nolens volens Bestandteile einer Überlebensstrategie in der Krise; sie sind kein Licht am Ende des Tunnels auf dem Weg in eine andere Gesellschaft, die nur über komplexere Vermittlungen und im Rahmen einer weltgesellschaftlichen Transformation zu haben sein wird. Nur im Rahmen einer solchen weiter gefassten Perspektive kann auch das Stereotyp „des Zigeuners“ sein Ende finden, indem er einfach sein kann, aber nicht „so“ sein muss; vorher jedoch ist das Stereotyp als geheimes und „vergessenes“ Homo-Sacer-Fundament der patriarchalen Moderne ins Licht zu heben. Dies ist die Voraussetzung , dass überhaupt alle Individuen als reale und leibhaftige Menschen existieren können und „der Zigeuner“ weder sesshaft werden noch weiterziehen muss, weil er sonst ins Lager kommt, mit Sondergesetzten belegt, sich in einem permanenten Ausnahmezustand befindet und schließlich totgeschlagen und vernichtet wird.

Literatur

Agamben, Georgio: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, Frankfurt/Main, 2002

Deuber-Mankowsky, Astrid: Homo sacer, das bloße Leben und das Lager. Anmerkungen zu einem erneuten Versuch einer Kritik der Gewalt. In: Die Philosophin. Forum für feministische Theorie und Philosophie. Heft 25 (2002), S. 95 – 114

Dornis, Martin: Von der Harmoniesucht zum Vernichtungwahn. Antisemitismus als basale Krisenideologie der Wertabspaltungs-Vergesellschaftung. In: Exit! Krise und Kritik der Warengesellschaft 3 (2006), S. 103 – 156

Gronemeyer, Reimer: Zur Geschichte der Zigeuner. In: Gronemeyer, Reimer/Rakelmann, Georgia: Die Zigeuner. Reisende in Europa. Roma, Sinti, Manouches, Gitanos, Gypsies, Kalderasch, Vlach und andere, Köln, 1988

Haupt, Gernot: Antiziganismus und Sozialarbeit. Elemente einer wissenschaftlichen Grundlegung, gezeigt an Beispielen aus Europa mit dem Schwerpunkt Rumänien, Berlin, 2006

Horkheimer, Max/ Adorno, Theodor W.: Dialektik der Aufklärung, Gesammelte Schriften, Bd. 5, Frankurt/Main, 1973

Hund, Wulf D.: Das Zigeuner-Gen. Rassistische Ethik und der Geist des Kapitalismus. In: Hund, Wulf D. (Hrsg.): Zigeuner. Geschichte und Struktur einer rassistischen Konstruktion, Duisburg, 1996

Hund, Wulf D.: Romantischer Rassismus. Zur Funktion des Zigeunerstereotyps. In: Hund, Wulf D. (Hrsg.): Zigeunerbilder. Schnittmuster rassistischer Ideologie, Duisburg, 2000

Krausnick, Michael: Der Kampf der Sinti und Roma um Bürgerrechte. In: Giere, Jacqueline (Hrsg.): Die gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners. Zur Genese eines Vorurteils, Frankfurt/Main, 1996

Kurz, Robert: Weltordnungskrieg. Das Ende der Souveränität und die Wandlungen des Imperialismus im Zeitalter der Globalisierung, Bad Honnef, 2003

Maciejewski, Franz: Elemente des Antiziganismus. In: Giere, Jacqueline (Hrsg.): Die gesellschaftliche Konstruktion des Zigeuners. Zur Genese eines Vorurteils, Frankfurt/Main, 1996

Margalit, Gilad: Die Nachkriegsdeutschen und „ihre Zigeuner“. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin, 2001

Reemtsma, Katrin: Sinti und Roma. Geschichte, Kultur, Gegenwart, München, 1996

Schatz, Holger/Woeldike, Andrea: Freiheit und Wahn deutscher Arbeit. Zur historischen Aktualität einer folgenreichen antisemitischen Projektion, Münster, 2001

Schmidt, Erich: Die Entdeckung der weißen Zigeuner. Robert Ritter und die Zigeunerforschung als Rassenhygiene. In: Hund, Wulf D. (Hrsg.): Zigeuner. Geschichte und Struktur einer rassistischen Konstruktion, Duisburg, 1996

Scholz, Roswitha : Der Mai ist gekommen. Ideologische Verarbeitungsmuster der Krise in wertkritischen Kontexten. In: Exit! Krise und Kritik der Warengesellschaft 2 (2005), S. 106 – 137

Ufen, Katrin: Aus Zigeunern Menschen machen. Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann und das Zigeunerbild der Aufklärung. In: Hund, Wulf. D. (Hrsg.): Zigeuner. Geschichte und Struktur einer rassistischen Konstruktion, Duisburg, 1996

Völklein, Ulrich: Zigeuner. Das verachtete Volk, Oldenburg, 1981

Wippermann, Wolfgang: Wie die Zigeuner. Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin, 1997

Wippermann, Wolfgang: Antiziganismus. Gespräch mit Wolfgang Wippermann. In: Burgmer, Christoph (Hrsg.): Rassismus in der Diskussion, Berlin, 1999

Wippermann, Wolfgang: „Auserwählte Opfer?“ Shoa und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse, Berlin, 2005

Anmerkung

(1) geküzte Fassung des gleichnamigen Textes in EXIT!, Ausgabe 4, 2007; online abrufbar unter: www.exit-online.org/link.php?tabelle=schwerpunkte&posnr=184
« »

interventionen.conne-island.de - Broschüre zur Kritik des Antisemitismus und Rassismus - März 2008 - Impressum